Die KEG Frankfurt ist vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bis zum Jahr 2030 mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung „Behebung städtebaulicher Defizite und Durchführung von Projekten für gemeinschaftliche Wohnformen“ betraut.
Im Rahmen dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung befasst sich die KEG Frankfurt mit dem Erwerb, der Entwicklung und Veräußerung von Immobilien, die einen städtebaulichen Missstand darstellen sowie mit der Durchführung und Förderung von Immobilienprojekten, auf denen gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen realisiert werden.
Dabei erfolgt die Veräußerung von Immobilien oder die Vergabe von Erbbaurechten bei städtischen Liegenschaften nach dem Konzeptverfahren, d.h. nach qualitativen Kriterien zum Festpreis.
Zur Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Zwecke führt die KEG Frankfurt das Instrument des Liegenschaftsfonds. Er ist als revolvierender Fonds mit insgesamt rd. 6,8 Millionen Euro ausgestattet.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte erhalten alle notwendigen Informationen im Zusammenhang mit der Bewerbung um Grundstücke oder Objekte des Liegenschaftsfonds vom Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen.
Bisher konnten sechs sehr unterschiedliche Liegenschaften zu gemeinschaftlichen und/ oder genossenschaftlichen Wohnprojekten umgewandelt werden. Das sind:
Pilotprojekt zu Reprivatisierung
Die Stadt Frankfurt am Main startete im Sommer 2025 ein einmaliges Pilotprojekt zur Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum, welches der Liegenschaftsfond Frankfurt maßgeblich begleitet.
In den letzten Jahren mithilfe des Vorkaufsrechtes erworbene Liegenschaften werden in einem zweistufigen Verfahren nach Konzept von der Stadt Frankfurt reprivatisiert. Die Liegenschaften befinden sich in Stadtgebieten, die einer Erhaltungssatzung zum Milieuschutz unterliegen. Anstelle eines Verkaufs werden die Liegenschaften entsprechend den politischen Vorgaben, aber unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus § 89 BauGB nach Konzept im Erbbaurecht vergeben.
Ziel der Reprivatisierung ist es proaktiv Leerstand abzubauen, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und die Milieuschutz- und Erhaltungssatzung zu erfüllen.
Das Pilotprojekt startete im Sommer 2025 mit einer Liegenschaft in der Wittelsbacherallee, die seit 2019 leer steht.
Das vom Liegenschaftsfond begleitete Verfahren läuft folgendermaßen ab:
In der ersten Phase können natürliche und juristische Personen bspw. auch Genossenschaften und gemeinnützige oder selbstorganisierte, gemeinschaftliche Wohnprojekte unverbindlich ihr Interesse am Verfahren und der Liegenschaft bekunden.
Nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die ausgewählten Teilnehmenden zu einer ausführlichen Informationsveranstaltung und Besichtigung der Liegenschaft eingeladen.
Die Teilnehmenden haben anschließend Zeit ihr Konzept einzureichen.
Ob sie den Zuschlag für die Liegenschaft erhalten, wird anhand ihres eingereichten Entwicklungskonzeptes und des Finanzierungskonzeptes beurteilt.
Der Liegenschaftsfond Frankfurt ist für die organisatorische Durchführung des Ausschreibungsprozesses und Begleitung des Auswahlprozesses zuständig.
Kennen Sie eine leerstehende und ungenutzte Liegenschaft in ihrer Nähe?
Melden Sie uns diese doch gerne unter:
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Tel.: 069 40 58 73 – 29
KEG Frankfurt
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Uhlandstr. 11 | 60314 Frankfurt