Konversion leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet übersetzt „Umwandlung“ oder „Abkehr“.

Auf dem Gebiet der städtebaulichen Projektentwicklung versteht man unter Konversion vor allem:

  • die Umnutzung von ehemals militärisch genutzten Flächen für zivile Zwecke,
  • die Umwandlung von stadt- bzw. regionalentwicklungspolitisch bedeutsamen nichtmilitärischen Brachflächen, wie z.B. ehemalige Industrie- oder Gewerbeflächen,
  • die raum- bzw. gebietsbezogene Bewältigung des generellen Strukturwandels unter wirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Gesichtspunkten (z.B. in Sanierungsund Entwicklungsgebieten, auch unter den Gesichtspunkten der „Sozialen Stadt “ oder des „Stadtumbaus West “).

 

Bei der Entwicklung von Konversionsgebieten stehen für die KEG folgende Aspekte im Vordergrund:

  • Einbindung mehrerer Wohnungsbauinvestoren
  • Errichtung vielfältig gemischter Wohngebiete
  • Herstellung der ergänzenden sozialen Infrastruktur
  • Schnelle Abwicklung der vorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. Abbruch, Entsiegelung, Altlastenentsorgung
  • Zügiger Bau der versorgungs- und verkehrstechnischen Infrastruktur
  • Umnutzung erhaltenswerter und denkmalgeschützter Gebäude für Folgenutzungen
  • Erstellung von öffentlichen Grünflächen und Freianlagen

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