Konversion leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet übersetzt „Umwandlung“ oder „Abkehr“.
Auf dem Gebiet der städtebaulichen Projektentwicklung versteht man unter Konversion vor allem:
- die Umnutzung von ehemals militärisch genutzten Flächen für zivile Zwecke,
- die Umwandlung von stadt- bzw. regionalentwicklungspolitisch bedeutsamen nichtmilitärischen Brachflächen, wie z.B. ehemalige Industrie- oder Gewerbeflächen,
- die raum- bzw. gebietsbezogene Bewältigung des generellen Strukturwandels unter wirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Gesichtspunkten (z.B. in Sanierungsund Entwicklungsgebieten, auch unter den Gesichtspunkten der „Sozialen Stadt “ oder des „Stadtumbaus West “).
Bei der Entwicklung von Konversionsgebieten stehen für die KEG folgende Aspekte im Vordergrund:
- Einbindung mehrerer Wohnungsbauinvestoren
- Errichtung vielfältig gemischter Wohngebiete
- Herstellung der ergänzenden sozialen Infrastruktur
- Schnelle Abwicklung der vorbereitenden Maßnahmen, wie z.B. Abbruch, Entsiegelung, Altlastenentsorgung
- Zügiger Bau der versorgungs- und verkehrstechnischen Infrastruktur
- Umnutzung erhaltenswerter und denkmalgeschützter Gebäude für Folgenutzungen
- Erstellung von öffentlichen Grünflächen und Freianlagen
{backbutton}